Rechtsprechung
   BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42031
BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 (https://dejure.org/2014,42031)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 (https://dejure.org/2014,42031)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 (https://dejure.org/2014,42031)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 5 ArbSchG, § 12 ArbSchG, § 13 ArbSchG
    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • IWW

    § 6 ASiG, § ... 5 ArbSchG, § 12 ArbSchG, § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 12 Abs. 1 ArbSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 5, 12 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 13 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG, § 13 ArbSchG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz - Durchführung der auf ein externes Unternehmen übertragenen Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigtenunterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG bei Beauftragung eines externen Unternehmens

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Gefährdungsbeurteilung durch externen Anbieter

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • rewis.io

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG bei Beauftragung eines externen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat auch bei Gefährdungsbeurteilung durch externes Unternehmen Mitbestimmungsrecht

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 314
  • BB 2015, 894
  • DB 2015, 444
  • ZTR 2015, 162
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    cc) Nichts Anderes folgt aus der Entscheidung des Senats vom 18. August 2009 (- 1 ABR 43/08 - BAGE 131, 351) .

    Der Senat hat darin erkannt, dass der Betriebsrat bei der Übertragung der Durchführung von Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisungen auf externe Dritte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat, weil es sich dabei typischerweise um nicht mitbestimmungspflichtige Einzelmaßnahmen handelt (BAG - 1 ABR 43/08 - Rn. 23, aaO).

    Der Senat hat aber auch ausgeführt, dass dadurch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen nicht verkürzt werden (BAG - 1 ABR 43/08 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .

    Der Betriebsrat hat daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG als auch bei der Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG (grdl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48; vgl. auch 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14 mwN [zur Gefährdungsbeurteilung] und 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 16 mwN [zur Unterweisung der Beschäftigten]) .

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Der Betriebsrat hat daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG als auch bei der Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG (grdl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48; vgl. auch 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14 mwN [zur Gefährdungsbeurteilung] und 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 16 mwN [zur Unterweisung der Beschäftigten]) .
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Vielmehr muss der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 1 b der Gründe; vgl. auch 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - zu B II 1 b dd der Gründe, BAGE 89, 128 [zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG]) .
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Das (Nicht-)Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei einem bestimmten Regelungstatbestand ist ein Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO, das einer gerichtlichen Feststellung zugänglich ist (vgl. zB BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 16, BAGE 140, 223) .
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Eine gerichtliche Klärung streitiger Mitbestimmungsrechte außerhalb des Einigungsstellenverfahrens wird vom Bundesarbeitsgericht zugelassen (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 1 a der Gründe mwN, BAGE 82, 349) .
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Der Betriebsrat hat daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG als auch bei der Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG (grdl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48; vgl. auch 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14 mwN [zur Gefährdungsbeurteilung] und 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 16 mwN [zur Unterweisung der Beschäftigten]) .
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Sofern die Arbeitgeberin in diesem Zusammenhang einwendet, dass die Verantwortung des nach § 13 Abs. 2 ArbSchG beauftragten Dritten zur Folge haben muss, dass dieser nicht an "Vorgaben" des Betriebsrats gebunden sein könne, verkennt sie, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats "im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften" besteht und allenfalls entfällt, soweit etwa eine verbindliche behördliche Anordnung vorliegt, die keinen Handlungsspielraum belässt (vgl. hierzu BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 58, 297) .
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Vielmehr muss der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 1 b der Gründe; vgl. auch 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - zu B II 1 b dd der Gründe, BAGE 89, 128 [zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG]) .
  • LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11

    Feststellung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG , wenn der

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Mai 2012 - 7 TaBV 61/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Zweck des in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG vorgesehenen Mitbestimmungsrechts ist es, im Interesse der betroffenen Beschäftigten durch die gleichberechtigte Mitsprache des Betriebsrats bei der Ausfüllung vorhandener Handlungsspielräume des Arbeitgebers bei betrieblichen Maßnahmen eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb zu gewährleisten (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Es setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (st. Rspr., etwa BAG 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 - Rn. 13 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz,

    Der Betriebsrat hat hinsichtlich der Einzelheiten der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen (BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 -  Rn. 13 ff.).
  • BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Das verkennt der Verweis des Landesarbeitsgerichts auf die von ihm zitierte Senatsrechtsprechung, wonach sich der Arbeitgeber in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Dritten gegenüber grundsätzlich nicht in einer Weise binden kann, die die Mitregelungsbefugnis des Betriebsrats faktisch ausschließen würde (vgl. dazu auch BAG 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 - Rn. 15 f. mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

    Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - AP Nr. 17 a.a.O.); sie unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 3/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; Beschluss vom 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 - juris).
  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15

    Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen des Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG v. 30.09.2014, 1 ABR 106/12; BAG v. 11.02.2014, 1 ABR 72/12).

    Wird die Befragung durch Dritte durchgeführt, muss der Arbeitgeber abhängig von den Umständen des Einzelfalls durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG v. 30.09.2014, aaO.; BAG v. 18.04.2000, 1 ABR 22/99).

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Externalisierung von Arbeitsschutzpflichten im Sinne von § 13 Abs. 2 ArbSchG nicht aus auf die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (BAG v. 30.09.2014, aaO.).

    Die Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG und der Unterweisung der Beschäftigten nach § 13 Abs. 2 ArbSchG ändert nichts daran, dass bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Handlungspflichten ein Handlungsspielraum besteht, bei dessen Ausfüllung der Betriebsrat im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer zu beteiligen ist (BAG v. 30.09.2014, aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2018 - 15 Sa 1418/17

    Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei bestehendem

    Im Hinblick auf eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bestehen solche Spielräume z.B. bei den Festlegungen, welche Arbeitsplätze mit welchen Methoden auf welche Gefahrenursachen hin in welchem Zeitablauf untersucht werden sollen (BAG 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 - Rn. 13).
  • LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17

    Zulässigkeit einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 -, Rn. 12, juris).

    § 5 ArbSchG ist eine Rahmenvorschrift über den Gesundheitsschutz, die keine zwingenden Vorgaben darüber enthält, wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, sondern sie lässt dem Arbeitgeber Handlungsspielräume bei der Umsetzung (BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 -, BAGE 127, 205-214, Rn. 30), etwa bei den Festlegungen, welche Arbeitsplätze mit welchen Methoden auf welche Gefahrenursachen hin in welchem Zeitablauf untersucht werden sollen (BAG, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 -, Rn. 13, juris).

  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Zusammenhang mit anderen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten (Gefährdungsbeurteilung) auch bereits völlig zu Recht entschieden, dass die Beauftragung von Dritten das bestehende Mitbestimmungsrecht nicht ausschließe (vgl. BAG, Beschluss vom 30.09.2014 - 1 ABR 106/12).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 3 TaBV 4/20

    Beisitzerzahl - Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung

    Überdies ist es Sache der Einigungsstelle selbst festzulegen, welche Arbeitsplätze mit welchen Methoden auf welche Gefahrenursachen hin in welchem Zeitablauf untersucht werden sollen (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2018 - 15 Sa 1417/17

    Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei bestehendem

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36464
LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14 (https://dejure.org/2014,36464)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2014 - 6 Sa 53/14 (https://dejure.org/2014,36464)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 6 Sa 53/14 (https://dejure.org/2014,36464)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags nach Fristablauf - Anfechtung eines gerichtlichen Vergleiches wegen Irrtums

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 278 Abs.6 ZPO, § 119 Abs.1 BGB, § 120 BGB, § 147 BGB, § 148 BGB, § 166 Abs.1 BGB

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § ... 130 Abs. 1 S. 2 BGB, § 779 BGB, § 278 Abs. 6 S. 1 Alt.2, S. 2 ZPO, § 148 BGB, § 148 ZPO, § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO, § 278 Abs. 6 ZPO, § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO, § 130 Abs. 3 BGB, § 164 Abs. 3 BGB, § 151 ZPO, § 164 Abs. 3 BGB, § 151 S. 1 BGB, § 130 BGB, § 151 BGB, §§ 147, 148 BGB, § 147 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 121 Abs. 1 BGB, § 120 BGB, §§ 81, 85 ZPO, § 119 BGB, § 166 Abs. 1 BGB, § 119 Abs. 1 Fall 2 BGB, § 119 Abs. 1 Fall 1 BGB, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO bei Annahme des Vergleichsvorschlags nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist

  • LAG Düsseldorf PDF

    Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags nach Fristablauf - Anfechtung eines gerichtlichen Vergleiches wegen Irrtums
    § 278 Abs.6 ZPO, § 119 Abs.1 BGB, § 120 BGB, § 147 BGB, § 148 BGB, § 166 Abs.1 BGB

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags nach Fristablauf; Anfechtung eines gerichtlichen Vergleiches wegen Irrtums

  • rechtsportal.de

    Zustandekommen eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO bei Annahme des Vergleichsvorschlags nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergleich mit Eingang der Annahmeerklärung bei Gericht wirksam

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Die Folgen eines versehentlich angenommenen Vergleichsvorschlags

Verfahrensgang

  • ArbG Düsseldorf - 15 Ca 3978/13
  • LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14

Papierfundstellen

  • ZTR 2015, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 13.12.2010 - 31 U 99/07

    Widerruf eines im schriftlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Ein solcher Beschluss hat lediglich deklaratorischen Charakter (OLG Hamm v. 13.12.2010 NJW 2011, 1373; Wieczorek/Schütze - Assmann, § 278 Rn. 90; Geisler in Prütting/Gerhrlein, ZPO, 6. Auflage 2014, § 278 Rn.22).

    Schließlich wäre es mit dem berechtigten Interesse der Parteien, Rechtssicherheit über den vergleichsweisen Verfahrensabschluss zu haben, nicht vereinbar, wenn eine Bindungswirkung an die Annahmeerklärung erst ab dem Zeitpunkt entstünde, an dem das Gericht den Feststellungsbeschluss nach § 278 Abs. 6 S.2 ZPO abfasst (OLG Hamm v. 13.12.2010 aaO Rn.18) bzw. dieser den inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts verlassen hat (vgl. hierzu LAG Nürnberg v. 25.02.2013 - 2 Ta 24/13 - juris; Prütting/Gerhlein- Geisler, § 278 ZPO Rn. 22).

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Ein solcher berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung (vgl. BGH v. 26.01.2005 - VIII ZR 79/04 - NJW 2005, 976).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 116/81

    Mutterschutz - Wirksamkeit der Eigenkündigung einer Schwangeren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Ein Erklärungsirrtum (Irrtum in der Erklärungshandlung) gem. § 119 Abs. 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn der Erklärende mit seiner Erklärung etwas anderes ausgedrückt hat als er mitteilen wollte (vgl. BAG v. 19.08.1982 - 2 AZR 116/81 - AP Nr. 10 zu § 9 MuSchG 1968), indem er sich etwa verspricht, verschreibt oder vergreift (MünchKommBGB-Armbrüster, § 119 BGB Rn. 46).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur (vgl. hierzu BAG v. 12.05.2010 - 2 AZR 544/08 - Rn.15, AP Nr. 68 zu § 123 BGB).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Dies ist bei Telefaxschreiben dann der Fall, wenn der Druckvorgang abgeschlossen ist (vgl. etwa BGH v. 07.12.1994 - VIII ZR 153/93 - NJW 1995, 665), jedenfalls, wenn dies - wie hier - während der üblichen Geschäftszeiten des Gerichts geschieht.
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Ihm kommt dann keine prozessbeendende Wirkung zu (BAG v. 12.05.2010 Rn.15 aaO; BAG v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06 - Rn.15, AP Nr. 8 zu § 623 BGB).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Per Telefax übersandte Schriftsätze gehen zu dem Zeitpunkt ein, an dem die gesendeten Signale vollständig vom Faxgerät empfangen wurden (so BGH v. 08.05.2007 - VI ZB 74/07 - NJW 2007, 2045).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 6 Sa 19/13

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag unter Fristsetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Die Gegenansicht geht davon aus, eine gerichtliche Frist solle lediglich den Verfahrensablauf sichern (LAG Berlin - Brandenburg v. 10.05.2013 - 6 Sa 19/13 - Rn. 28, juris, zustimmend Engesser jurisPR-ArbG 33, 2013 Anm.5).
  • BGH, 15.01.1985 - X ZR 16/83

    Arglistanfechtung eines Prozeßvergleichs; Offenbarungspflicht des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Der Streit, ob aufgrund derartiger anfänglicher Mängel ein Prozessvergleich unwirksam ist, muss in demselben Verfahren ausgetragen werden, in dem der Vergleich geschlossen wurde (BAG v. 12.05.2010 Rn.16 aaO; BAG v. 23.11.2006 Rn.15 aaO; BGH v. 15.01.1985 - X ZR 16/83 - WM 1985, 673).
  • LAG Nürnberg, 25.02.2013 - 2 Ta 24/13

    Prozesskostenhilfe - Beendigung der Instanz - Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14
    Schließlich wäre es mit dem berechtigten Interesse der Parteien, Rechtssicherheit über den vergleichsweisen Verfahrensabschluss zu haben, nicht vereinbar, wenn eine Bindungswirkung an die Annahmeerklärung erst ab dem Zeitpunkt entstünde, an dem das Gericht den Feststellungsbeschluss nach § 278 Abs. 6 S.2 ZPO abfasst (OLG Hamm v. 13.12.2010 aaO Rn.18) bzw. dieser den inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts verlassen hat (vgl. hierzu LAG Nürnberg v. 25.02.2013 - 2 Ta 24/13 - juris; Prütting/Gerhlein- Geisler, § 278 ZPO Rn. 22).
  • OLG Schleswig, 27.02.2017 - 4 U 19/16

    Prozessvergleich: Rücknahme oder Widerruf der Annahmeerklärung eines

    Sie konnte als Prozesshandlung nicht widerrufen oder zurückgenommen werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2016 - 5 U 68/15, MDR 2016, 547; LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2014 - 6 Sa 53/14, ZTR 2015, 162).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2022 - 6 U 332/21

    Abänderung einer Streitwertfestsetzung aufgrund einer Gegenvorstellung

    Der Beschluss ist nur deklaratorischer Natur (Greger in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 278, Rn. 35; OLG Hamm, Urteil vom 13. Dezember 2010 - I-31 U 99/07 -, Rn. 17, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 6 U 332/21 - 3 6 Sa 53/14 -, Rn. 44, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 5 Sa 357/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18866
LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 5 Sa 357/14 (https://dejure.org/2014,18866)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.07.2014 - 5 Sa 357/14 (https://dejure.org/2014,18866)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 5 Sa 357/14 (https://dejure.org/2014,18866)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisanspruchs; Unbegründeter Antrag der Arbeitgeberin auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Einwand zur Zeugniswahrheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ArbGG § 62 Abs. 1 S. 3; ZPO § 707 Abs. 1
    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisanspruchs

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung eines titulierten Zeugnisanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2056
  • ZTR 2015, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2012 - II ZR 207/12

    Vollstreckungsschutz gegen die Verurteilung der Treuhandkommandistin eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 5 Sa 357/14
    Dies wäre jedoch erforderlich, da der Umstand allein, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnimmt, dem Sinn und Zweck der vorläufigen Vollstreckbarkeit entspricht und für sich allein keinen unersetzlichen Nachteil darstellt (vgl. BGH 04.09.2012 - II ZR 207/12 - Rn. 5 mwN, juris).
  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 5 Sa 357/14
    Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. April 2014, Az.: 2 Ca 3399/13, einstweilen einzustellen, soweit sie in Ziff. 2 des Tenors auf Erteilung des dort formulierten Zwischenzeugnisses verurteilt worden ist, wird zurückgewiesen.
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